Vertragspartner (Der Anbieter)
Der Vertragspartner für diese AGB (soweit in einem Abschnitt der AGB nichts anderes angegeben wird) (folglich "Der Anbieter") ist:
WEMS Consulting, Trading & Services GmbH, Billrothstraße 58, 1190 Wien österreich
Firmenbuchnummer: FN 531975t
Geltungsbereich
Der Anbieter betreibt verschiedene Produktgruppen und Service, die alle in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") geregelt sind. Aus diesem Grund werden je nach Service oder Produkt, nur bestimmte Teile dieser AGB Anwendung finden. Die AGB gelten für sämtliche, auch zukünftige Leistungen von dem Vertragspartner. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer. Mit den in diesen AGB enthaltenen Begrifflichkeiten sind immer sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint.
ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN DER WEMS Consulting, Trading & Services GmbH BETREFFEND DIE BESTELLUNG KOSTENPFLICHTIGER SARS-CoV-2-ANALYSEN 1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten - vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 1.2 - für die kostenpflichtige Bestellung von SARS-COV-2 PCR, Antigen oder Antikörper-Analysen bei der WEMS Consulting, Trading & Services GmbH teilweise durchgeführt durch Novogenia GmbH, Strass 19, 5301 Eugendorf, österreich ("WEMS", "wir", "uns") durch Kunden ("Kunde(n)", "Sie", "Ihr").
1.2. Ziffer 2 dieser AGB enthält spezielle Regelungen für Verträge zur Durchführung einer SARS-COV-2-Analyse.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (oder von Dritten) werden ohne ausdrückliche Zustimmung von WEMS nicht Vertragsinhalt; dies gilt auch dann, wenn WEMS solchen Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Diese AGB können in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter https://mobile-covid-lab.com/ oder unter https://novogenia.com/documents/agb-kostenpflichtige-sars-cov-2-analyse/ eingesehen, dort ausgedruckt und/oder als PDF-Dokument lokal auf einem geeigneten Datenträger gespeichert werden.
2. Verträge zur Durchführung einer kostenpflichtigen SARS-COV-2-Analyse
2.1. Allgemeines
2.1.1. Die Regelungen in dieser Ziffer 2 gelten ausschließlich für Verträge betreffend die Durchführung von kostenpflichtigen SARS-COV-2-Analysen (siehe die Definition von SARS-COV-2-Analyse unten in Ziffer 2.2.1) und aller damit unmittelbar zusammenhängenden Leistungen, wie etwa die übermittlung des auf der SARS-COV-2-Analyse beruhenden Analyseberichts (entsprechende Verträge werden nachfolgend auch "Vertrag zur Durchführung einer SARS-COV-2- Analyse" genannt) und von SARS-COV-2-Antigen Schnelltests.
2.1.2. Die Regelungen in dieser Ziffer 2 gelten nicht für etwaige Zusatzbestellungen eines Analyseberichts (etwa, wenn der Kunde ein Zweitexemplar seines Analyseberichts erwirbt).
2.1.3. SARS-COV-2-Analysen werden nur für Personen angeboten, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
2.2. Vertragsgegenstand
2.2.1. Kunden haben die Möglichkeit, durch WEMS oder von WEMS beauftragten Erfüllungsgehilfen einerseits die logistische Beratung, Planung und Durchführung der Mobile-Covid-Lab Dienstleistung sowie gegebenenfalls die Unterstützung bzw Anleitung beim Erstellen der Abstriche bzw. Proben und das Einsammeln und den Transport der Proben und weiters die Durchführung und Auswertung der SARS-COV-2-Analyse des Bluts und/oder einer Abstrich-Probe der zu testenden Personen und die übersendung des auf der SARS-COV-2-Analyse beruhenden Analyseberichts an den Kunden durchführen zu lassen. Im Rahmen der SARS-COV-2-Analyse wird entweder auf das Vorhandensein von Virenpartikeln im Abstrich, Proteinbestandteile des Virus im Abstrich oder das Vorhandensein von SARS-COV-2 spezifischen Antikörpern im Blut getestet. Detailliertere Informationen den von uns angebotenen SARSCOV-2-PCR-Analysen finden Sie unter https://novogenia.com/. Im Falle der Antigen-Schnelltest Analyse erhält der Kunde das am Test ersichtliche Ergebnis als Indikation einer möglichen SARS-COV-2 Erkrankung.
2.2.2. Bei den SARS-COV-2-Analysen handelt es sich um Blut- oder Abstrich-Analysen, die auf das Vorhandensein von Viren oder Proteinbestandteilen im Abstrich oder das Vorhandensein von Antikörpern gegen das SARS-COV-2 Virus testen. Im Falle der Heim-Analyse dient diese als Vor-Screening, ob eine weitere Analyse von öffentlichen Stellen durchgeführt werden sollte. Das bedeutet, dass die SARS-COV-2-Analysen zwar das Vorhandensein einer Krankheit oder Immunität andeuten, jedoch nicht zu einer medizinischen Entscheidung ohne das Mitwirken eines Arztes führen sollten. Da bei falscher Probenabnahme ein falsches Ergebnis entstehen könnte, ist die Heim-Analyse als ein Vor-Screening, jedoch ohne Mitwirken von Fachpersonal nicht als eindeutige Diagnose zu verstehen.
2.2.3. Im Rahmen der Auswertung der SARS-COV-2-PCR-Analysen erhält der Kunde von WEMS oder von WEMS beauftragten Erfüllungsgehilfen in elektronischer Form und / oder in Print-Form einen persönlichen Bericht mit den Analyseergebnissen (der "Analysebericht"). Im Falle der Antigen-Schnelltest Analyse erhält der Kunde das am Test ersichtliche Ergebnis als Indikation einer möglichen SARS-COV-2 Erkrankung.
2.2.4. WEMS oder von WEMS beauftragte Erfüllungsgehilfen übermitteln ohne schriftliche Zustimmung des Kunden der zu testenden Personen weder die Blut- bzw. Abstrich-Probe betreffend die SARS-COV-2-Analyse noch die Ergebnisse der SARS-COV-2-Analyse an Dritte. Lediglich meldepflichtige Erkrankungen werden an die entsprechenden Behörden weitergeleitet. Die Blut- bzw. Abstrich-Probe und die Ergebnisse der SARS-COV-2-Analyse stehen ohne schriftliche Zustimmung insbesondere nicht Dritten (z.B. Versicherungen oder Arbeitsgebern) in irgendeiner Weise zur Nutzung zur Verfügung; vor allem nicht, um damit eine Entscheidung über Tarife, Risikoeinstufungen und ähnliches vornehmen zu können.
2.3. Bestellung; Vertragsschluss
2.3.1. Dem Vertragsschluss zwischen WEMS und dem Kunden geht i.d.R. entweder voraus, dass der Kunde über das Angebot von WEMS informiert wird und in Folge dessen Kontakt zu WEMS aufnimmt, oder, dass der Kunde ohne vorherigen Kontakt von dem Angebot erfährt und wiederum Kontakt zu WEMS aufnimmt. Der weitere Bestellvorgang erfolgt dann entweder in einem Onlineprozess über E-Mail (nachfolgend auch der "Onlineprozess") oder offline (auf dem Postweg). Durch die übersendung der entsprechenden Vertragsdokumentation und der erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung) gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags zur Durchführung einer SARS-COV-2-Analyse ab. Diese Bestätigung durch WEMS stellt die Annahme des Angebots des Kunden dar. Ggf. erfolgt ein Vertragsschluss offline auch in anderer Form.
2.4. Leistung, Lieferung, Gefahrübergang
2.4.1. Von der Leistungspflicht von WEMS umfasst sind die logistische Beratung, Planung und Durchführung sowie das Einsammeln der Proben und die Durchführung und Auswertung der SARS-COV-2-Analyse und die übersendung des auf der SARS-COV-2-Analyse beruhenden Analyseberichts durch Novogenia an den Kunden. Im Falle der Antigen-Schnelltest Analyse erhält der Kunde das am Test ersichtliche Ergebnis als Indikation einer möglichen SARS-COV-2 Erkrankung mitgeteilt. Im Falle der Heim-Analyse liegt die sachgemäße Erstellung der Probe und die übersendung der Probe an Novogenia ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
2.4.2. WEMS und/oder Novogenia beginnt nach Erhalt der Probe, i.d.R. innerhalb von einem (1) Werktag mit der Durchführung der SARS-COV2-Analyse. Im Falle der Antigen-Schnelltest Analyse liegt eine Indikation in der Regel spätestens 15-20 Minuten ab Abstrichnahme vor.
2.4.3. Mit dem Zugang des Analyseberichts beim Kunden ist die Leistungspflicht von WEMS erfüllt und abgeschlossen. Unabhängig von etwaigen Empfehlungen in den Analyseberichten schuldet WEMS gegenüber dem Kunden keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht in Hinblick auf eine konkrete Veränderung der körperlichen Konstitution des Kunden oder der getesteten Personen.
2.4.4. Die Durchführung der SARS-COV-2-Analyse und die übersendung der Analyseberichte stehen unter der Bedingung, dass der Kunde die ihm übersandte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung unterzeichnet an WEMS übermittelt hat und die Probe sich in dem für die ordnungsgemäße Durchführung der SARS-COV-2-Analyse erforderlichen Zustand befindet. Das heißt, dass WEMS von der Pflicht zur Durchführung der SARS-COV-2-Analyse befreit wird, wenn die zuvor genannten Bedingungen nicht erfüllt sind. Sollte die bei WEMS eingegangene Probe nicht verwertbar sein, übersendet WEMS dem Kunden ein Probenset zur Erzeugung einer neuen Probe bzw. ermöglicht WEMS eine neuerliche Abnahme - vorzugsweise an einem der Fixstandorte).
2.4.5. Sollte der Kunde seine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Durchführung der Genanalyse und der Erstellung der Analyseberichte widerrufen haben, bricht WEMS unverzüglich nach Erhalt der Widerrufserklärung die Analysearbeiten ab und vernichtet die Probe.
2.4.6. Die SARS-COV-2-Analysen sowie die Erstellung der Analyseberichte werden entsprechend dem allgemeinen Stand der Wissenschaft und Technik durchgeführt. Insbesondere für Abstrich-Analysen gilt das Folgende: Die Analyse ist von Qualität der Probe, Transportbedingungen und eventueller Veränderung des Virus abhängig. Dem Stand der Wissenschaft und Technik für Analysen entspricht es, dass aufgrund von technischen Limitierungen keine 100%ige Genauigkeit solcher Analysen gewährleistet werden kann.
2.4.7. Die jeweilige SARS-COV-2-Analyse ist beschränkt auf den zwischen WEMS und dem Kunden vereinbarten Zweck der durchgeführten SARS-COV-2-Analyse, andere genetische Tendenzen oder Eigenschaften werden nicht getestet und ausgewertet.
2.4.8. Sofern mit dem Kunden nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, werden die Analyseberichte dem Kunden schnellstmöglich aber längstens innerhalb von einer 5 Tagen nach Erhalt der Probe und der unterzeichneten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch WEMS übermittelt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Zeitraum bis zur übermittlung des Analyseberichts im Einzelfall abweichen kann. Sollte sich die übermittlung des Analyseberichts wesentlich verzögern, wird WEMS den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten.
2.4.9. Tritt nach übersendung der Probe an WEMS ein Umstand auf, der die Durchführung der SARS-COV-2-Analyse und/oder die Erstellung der Analyseberichte erheblich verzögern würde, ist WEMS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.4.10. Wird die an WEMS übergebene bzw. übersandte Probe während des Transportes zerstört, beschädigt, verändert oder geht sie verloren, dann fällt dies nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit in die Sphäre und Verantwortung von WEMS.
2.4.11. Proben werden spätestens 30 Tage nach Abschluss der SARS-COV-2-Analyse und übermittlung des Analyseberichts an den Kunden vernichtet.
2.5. entfällt
2.6. Rücktritt- und Kündigungsrechte
2.6.1. Etwaige Kündigungs- und/oder Rücktrittsrechte der Parteien mit Blick auf einen Vertrag zur Durchführung einer SARS-COV-2-Analyse sind ausgeschlossen.
2.6.2. Ziffer 2.6.1 gilt nicht für eine Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrags liegt für eine der Parteien z.B. vor, wenn dieser Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Abschluss des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
3. Preise, Zahlungsmodalitäten, Aufrechnung
3.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sofern sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
3.2. Vorbehaltlich anderslautender Regelungen in diesen AGB werden etwaige Versandkosten für den Versand von WEMS an den Kunden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt und sind vom Kunden zu tragen (vorbehaltlich der dem Kunden ggf. zustehenden Widerrufsrechte; vgl. Ziffer 2.5).
3.3. Die zwischen WEMS und dem Kunden vereinbarte Vergütung ist entweder direkt vor Ort oder innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden zu bezahlen.
3.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von WEMS nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, WEMS diese anerkannt hat und wenn die Forderungen des Kunden unstreitig sind.
3.5. Im Falle von Corporate Testungen, die von einem Unternehmen für Mitarbeiter oder Kooperationspartner beauftragt und bezahlt werden, bestätigt die Testperson im Falle einer missbräuchlichen oder unberechtigten Inanspruchnahme der Testung, den Testpreis selbst zu entrichten und die WEMS Consulting, Trading & Services GmbH schad- und klaglos zu halten.
4. Datenschutz WEMS wird im Rahmen der Leistungserbringung sämtliche für WEMS geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, beachten. Der Kunde wiederum bestätigt, dass er von sämtlichen zu testenden Personen die entsprechenden Zustimmungserklärungen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingeholt hat bzw., dass er selbst zustimmt.
5. Haftung
5.1. WEMS und von WMES beauftragte Erfüllungsgehilfen haften jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (in dieser Ziffer 5 zusammen "Schadensersatz"): Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung; in Fällen grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei übernahme einer Garantie durch uns; sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
5.2. WEMS und von WEMS beauftragte Erfüllungsgehilfen haften außerdem bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.3. Im übrigen sind die Ansprüche des Kunden gegen WEMS und von WEMS beauftragte Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen eines Sachmangels, Rechtsmangels und/oder der Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen - ausgeschlossen.
5.4. Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung von WEMS eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WEMS.